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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Schneider Immobilien
Inhaber: Kenneth Schneider

Goerzallee 299, 14167 Berlin

 

§ 1 Weitergabeverbot und Nutzungsrechte

Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise und Objektinformationen, die Schneider Immobilien dem Kunden zur Verfügung stellt, sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt.

Der Kunde darf diese Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Schneider Immobilien nicht an Dritte weitergeben.

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter oder eine mit ihm verbundene Person den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Provision zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten.

Alle Nutzungsrechte an den vom Makler bereitgestellten Fotos, Dokumenten, Visualisierungen (z. B. Grundrisse) und sonstigen Exposé-Inhalten verbleiben uneingeschränkt bei Schneider Immobilien. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Schneider Immobilien zulässig.

Schneider Immobilien behält sich das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, falls durch die unbefugte Weitergabe ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

§ 2 Doppeltätigkeit

Schneider Immobilien ist berechtigt, provisionspflichtig sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer sowie für den Vermieter und den Mieter tätig zu sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 3 Eigentümerangaben und Haftungsausschluss

Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen stammen vom Verkäufer, Vermieter oder einem von diesen beauftragten Dritten und wurden vom Makler nicht auf ihre Richtigkeit überprüft.

Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben eigenverantwortlich zu prüfen.

Schneider Immobilien übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Eine Überprüfung der Angaben erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der angebotenen Objekte.

§ 4 Haftungsbegrenzung

Schneider Immobilien haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.

Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Makler auch für leichte Fahrlässigkeit.

Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.

Der Makler haftet nicht für Informationen und Inhalte, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden.

§ 5 Geldwäscheprävention

Schneider Immobilien ist gemäß dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, die Identität der Vertragsparteien, deren Vertreter und wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und zu dokumentieren.

Der Kunde verpflichtet sich, den Makler hierbei zu unterstützen und die erforderlichen Informationen bereitzustellen.

Sollte der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, ist der Makler berechtigt, den Vertrag nicht fortzuführen oder zu beenden.

§ 6 Verjährung

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Schneider Immobilien verjähren nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist.

Gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.

§ 7 Provision und Fälligkeit

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, sobald infolge des Nachweises oder der Vermittlung durch den Makler ein Vertrag zustande kommt.

Es wird vermutet, dass der Vertrag infolge der Tätigkeit des Maklers zustande gekommen ist.

Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Vertragsabschluss auf einem durch den Makler hergestellten Kontakt zwischen den Vertragsparteien beruht.

Der Provisionsanspruch erstreckt sich auf sämtliche Verträge, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der nachgewiesenen oder vermittelten Geschäftsgelegenheit stehen.

Dies gilt insbesondere für zusätzliche Flächen, weitere Einheiten, Stellplätze, Nebenräume oder Erweiterungen.

Der Provisionsanspruch besteht auch bei Abschlüssen über Dritte, verbundene Unternehmen oder sonstige Personen.

Die Provision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 8 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für Kaufleute gilt der Sitz von Schneider Immobilien als Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

§ 9 Verbraucherschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Schneider Immobilien ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

§ 10 Datenschutz

Schneider Immobilien verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO.

Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

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